Wenn schwelende Konflikte und ungelöste Auseinandersetzungen zu Rechtsstreitigkeiten führen, dann ist guter Rat von Profis gefragt. Als Rechtsanwälte in Stein stehen wir Ihnen bei der Wahrung Ihrer individuellen Interessen fachlich kompetent und konsequent zur Seite.
Dabei legen wir bei allen persönlichen Beratungsleistungen nicht nur besonderen Wert auf Ihr individuelles Anliegen, sondern auch auf einen vertrauensvollen und transparenten Umgang mit unseren Mandanten.
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Unser Augenmerk liegt darauf, unseren Mandanten in einer gut verständlichen Art und Weise sowohl die relevanten rechtlichen Grundlagen der Sache, als auch die möglichen Chancen und Risiken im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu erläutern. Durch fundierte und vertrauensvolle Beratungsgespräche können wir so gemeinsam das weitere Vorgehen abwägen. Sofern es in der jeweiligen Sache nützlich erscheint werden wir anstreben, zunächst eine außergerichtliche Lösung zu finden. Schließlich geht es um Ihr Geld und Ihre Zeit. Kontaktieren Sie uns noch heute unverbindlich! Danach können wir uns bei einem persönlichen Treffen kennenlernen und die weitere Vorgehensweise besprechen.
Als Kanzlei haben wir uns auf das komplexe Rechtsgebiet des Zivilrechts spezialisiert
und vertreten unsere Mandanten in den damit im Zusammenhang stehenden Teilgebieten:
Rechtsanwalt Martin Bergler berät Sie in Fragen des Arbeitsrechts, führt vertragliche Verhandlungen für Sie, macht Ihre Forderungen und sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag geltend und vertritt Sie vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Der Bereich Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl von Gesetzen und in der Rechtsprechung herausgebildeten Grundsätzen. Die Materie stellt sich daher durchaus als komplex dar.
Bei Problemen im Arbeitsverhältnis ist es daher ratsam, so schnell wie möglich Kontakt zu einem Fachmann aufzunehmen. Wir können den Sachverhalt prüfen und sodann kann gemeinsam mit Ihnen entscheiden, was getan werden sollte oder muss. In Betracht kommt ja u.U. auch, zunächst ein klärendes Gespräch mit der Gegenseite zu suchen. Aber es verbleibt oft nicht viel zeitlicher Spielraum, denn:
Achtung – Fristen wahren! Wenn Sie eine (schriftliche) Kündigung erhalten, beginnt die gesetzliche Frist von drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens zu laufen. Innerhalb dieser Frist muss bei dem zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erhoben werden, falls Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten.
Gerne vertreten wir Ihre Interessen auch im Arbeitsgerichtsprozess. Vor den Arbeitsgerichten besteht zwar kein Anwaltszwang, doch in der Praxis zeigt sich zumeist, dass es durchaus ratsam ist, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung zu beauftragen. Denn gerade in arbeitsrechtlichen Prozessen werden Verhandlungen geführt, die oft mit einer einvernehmlichen Regelung, also einem „Vergleich“ enden, so dass eine kompetente Vertretung anzuraten ist.
Der gerichtliche Vergleich hat den Vorteil, dass der Rechtsstreit im Regelfall damit rechtskräftig beendet wird und somit besteht schnell Rechtssicherheit, da die streitigen Ansprüche geklärt sind. Daher sollte aber auch umsichtig gehandelt werden, um nicht mögliche Ansprüche zu verlieren.
Zu den meist verbreiteten Rechtsirrtümern gehört es allerdings, dass viele Bürger glauben einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung zu haben. Doch abgesehen von dem Ausnahmefall des Vorliegens eines Sozialplans, der eine Abfindungsregelung enthält, und dem eher seltenen Fall eines Angebots des Arbeitgebers gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz, existiert ein solcher Rechtsanspruch jedoch nicht.
Die Praxis vor den Arbeitsgerichten zeigt aber, dass fast alle gerichtlichen Vergleiche in Zusammenhang mit einer Kündigung auch eine Abfindungszahlung beinhalten. Es ist daher bei einer möglichen einvernehmlichen Gestaltung auch ein Augenmerk auf eine Abfindung zu legen. Wir beraten Sie und vertreten Ihre Interessen daher natürlich auch im Hinblick auf mögliche Abfindungszahlungen.
Sie sind - verschuldet oder unverschuldet - in einen Verkehrsunfall verwickelt?
Sie möchten nun Ihre Schadensersatzansprüche bei dem Unfallgegner geltend machen oder müssen dessen angebliche Ansprüche abwehren?
Sie haben sich nach einer Kollision vom Unfallort entfernt und Ihnen wird nun eine Verkehrsunfallflucht vorgeworfen? Oder Sie sind zu schnell gefahren?
In solchen Fällen ist es ratsam, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt um Rat zu fragen. Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Martin Bergler.
Unsere Tätigkeit im Bereich des Verkehrsrechts umfasst in erste Linie die Abwicklung von Verkehrsunfällen und deren direkten Folgen. Hier übernehmen wir für Sie die notwendige Kommunikation mit dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung.
Sollte ein Ordnungswidrigkeiten- oder gar Strafverfahren drohen, vertreten wir Sie auch in diesem Bereich. Geben Sie keine unbedachte Einlassung ab, sondern Kontaktieren Sie zuerst Ihren Anwalt! Denn nicht selten führen Aussagen gegenüber der Polizei dazu, dass eine mögliche Rechtsverteidigung stark erschwert wird. Machen Sie daher von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie uns.
In Bußgeldsachen zeigt die Erfahrung, dass ein Bußgeldbescheid überprüft werden sollte. Es sind zahlreiche Fehlerquellen, z.B. bei Geschwindigkeitsmessungen, Rotlichtüberwachungen und Abstandsmessungen, denkbar. Durch eine Akteneinsicht bei der Verkehrs- oder Ermittlungsbehörde können wir den Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt beurteilen und schließlich auch die Chancen einschätzen, ob eine Verteidigung erfolgreich erscheint. Nicht selten können Fehler festgestellt werden, die letztendlich zur Einstellung des Verfahrens führen. Ihr „Punktekonto“ kann so entlastet werden.
Wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen, wie weiter vorgegangen werden sollte. Zudem können nur wir als Ihre Anwälte für Sie Akteneinsicht beantragen und sind mit den komplizierten Verfahrensfragen vertraut.
Der große Bereich des Privatrechts betrifft etliche Lebenslagen und lässt sich nicht mit wenigen Worten beschreiben.
Im Interesse unserer Mandanten versuchen wir hier die Geltendmachung der Ansprüche zunächst außergerichtlich zu erreichen. Soweit erforderlich vertreten wir Ihre Interessen natürlich auch vor Gericht.
Nach Titulierung Ihrer Forderungen führen wir außerdem die jeweils erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch, damit Sie am Ende auch zu Ihrem Geld kommen
Wir können Ihnen behilflich sein in den Bereichen Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer. Dies umfasst auch die Vertretung Ihrer Interessen vor den zuständigen Finanzbehörden und Finanzgerichten.
Wir beraten Sie bei der Steuergestaltung, fertigen die Einkommensteuererklärung und prüfen die Steuerbescheide der Finanzverwaltung.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Martin Bergler.
Das Erbrecht stellt (auch) im Steuerrecht einen wichtigen Bereich dar. Gerade bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer ergeben sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die ausgenützt werden können und sollten, um die Steuerlast positiv zu beeinflussen. Wir bieten Ihnen hierzu fachübergreifende Kompetenzen im Erbrecht und im Steuerrecht.
Für Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen fertigen wir auch den Jahresabschluss (EÜR).
Oftmals handelt es sich bei familienrechtlichen Mandaten um emotional besonders angespannte Situationen.
Unsere Stärken sehen wir besonders darin, hierbei nicht nur über das entsprechende Fachwissen zu verfügen,
sondern auch das nötige Einfühlungsvermögen an den Tag zu legen. Unser besonderes Anliegen besteht daher
auch darin, Ihnen die nötige Ruhe und Sicherheit zu vermitteln.
Sie können sicher sein, stets als Mensch und nicht als Fall im Mittelpunkt unserer Tätigkeit zu stehen.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Sven Schumann.
Im Bereich des Erbrechts ist die rechtzeitige Vorsorge zu Lebzeiten besonders wichtig. Denn hierdurch können kostenintensive Erbauseinandersetzungen vor Gericht vermieden werden. Ferner kann auch die Belastung mit Erbschaftsteuer durch geschickte Gestaltung und Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge vermindert werden.
Im Bereich des Immobilienrechts sind wir Ihnen insbesondere im Wohnraummietrecht und im Grundstücksrecht
(Grundstückskaufverträge, Belastungen von Grundstücken (Grundschulden, Vorkaufsrechte, etc.)) behilflich.
Wohnen ist eines der elementaren Bedürfnisse des Menschen. Somit betrifft das Mietrecht (fast) jeden Bürger.
Gleichzeitig handelt es sich hierbei jedoch um ein besonders kompliziertes Rechtsgebiet, welches überwiegend
durch die Rechtsprechung bestimmt wird. Durch die Vielzahl der hierzu ergangenen Urteile wird die Materie
immer unübersichtlicher und komplizierter. Die Erfahrung zeigt daher: Wer sich ohne Fachmann in diesen
Dschungel von Paragraphen und Gerichtsentscheidungen begibt, hat das Nachsehen.
Profitieren Sie daher von unserer Sachkompetenz und praktischen Erfahrung. Ihr Ansprechpartner ist
Rechtsanwalt Sven Schumann.
Unsere Leistungen im Mietrecht sind vielfältig und orientieren sich ausschließlich an der individuellen Situation
unserer Mandantschaft. Wir vertreten sowohl Vermieter beziehungsweise deren Verwalter, als auch Mieter.
Das Sozialrecht greift wie kaum ein anderes Rechtsgebiet in sämtliche Lebensbereiche der Menschen ein und
begleitet diese von der Geburt bis zum Tod. Es betrifft daher jeden unmittelbar. Es regelt sämtliche Fälle des
Lebens wie Invalidität, Krankheit, Arbeitslosigkeit, dem Recht der Arbeitsförderung sowie der Verhinderung von
Arbeitslosigkeit und die Fürsorge für Arbeitslose. Weiterhin die Ansprüche für körperlich Benachteiligte oder auch
Sozialhilfeempfänger. Spezielle Regelungen finden sich im Bereich des Gesundheitswesens von Ansprüchen bei
Krankheit, bis hin zur finanziellen Abmilderung der negativen Folgen von Unfällen für den Betroffenen.
Aufgrund der schwerpunktmäßigen Ausrichtung unserer Kanzlei im Verkehrs-, Arbeits- und Familienrecht stellt
das Sozialrecht die notwendige Abrundung einer umfassenden Beratungs- und Vertretungstätigkeit dar.
Wir beraten Sie im Sozialrecht und vertreten Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und vor den
Sozialgerichten.
Nach Abschluss des Studiums und zwei erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgängen im Steuer- und Arbeitsrecht war Rechtsanwalt Martin Bergler seit Mitte des Jahres 2006 im Nürnberger Norden in einer Bürogemeinschaft als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2008 erfolgte der Umzug nach Stein, wo die Kanzlei RBSP zusammen mit Rechtsanwalt Sven Schumann gegründet wurde. Seit dem Jahr 2010 ist er zudem an der Fachakademie Hensoltshöhe in Gunzenhausen als Dozent im Fach Recht und Verwaltung tätig.
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Martin Bergler liegen im:
Nach Abschluss des Studiums war Rechtsanwalt Sven Schumann zunächst über 2 Jahre als Sachbearbeiter bei der Familienkasse der Arbeitsagentur Nürnberg tätig. Seiner eigentlichen Berufung folgend arbeitet er seit April 2005 als Rechtsanwalt. Anfangs als angestellter Anwalt in einer Nürnberger Kanzlei, wo er das immobilien- und mietrechtliche Referat betreute und seit Oktober 2006 als selbständiger Anwalt zunächst in einer Bürogemeinschaft in Erlangen.
Im Jahr 2008 erfolgte dann der Umzug nach Stein, wo die Kanzlei RBSP zusammen mit Rechtsanwalt Martin Bergler gegründet wurde.
Ferner ist Rechtsanwalt Schumann Mitautor des von Harald Thomé herausgegebenen Leitfadens Alg II/Sozialhilfe von A-Z, 31. Auflage, Februar 2021, erschienen im DVS Digitaler Vervielfältigungs- und VerlagsService, Schumannstraße 51, DE-60325 Frankfurt.